Häufige Fragen:

Wie wird der Kindesunterhalt geregelt ?

Wie hoch ist der Trennungsunterhalt ?

Gibt es Nachehelichen Ehegattenunterhalt ?

 

 

 

Wie hoch ist der Trennungsunterhalt ?

Der Trennungsunterhalt ist vom Trennungszeitpunkt bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen.

Auch hier gibt es zu klären, wie viel und wie lange ist der Unterhalt zu zahlen, wenn die Trennung 2 Jahre oder 5 Jahre oder länger dauert.

Pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden. Die Ehepartner sollen während der Trennung weiterhin entsprechend der ehelichen Lebensverhältnisse leben können.

Als Faustformel gilt der Halbteilungsgrundsatz. Das Einkommen beider Eheleute wird zusammenaddiert und durch zwei geteilt. Dann haben Sie den Betrag, den jeder Ehepartner bekommen müsste. Davon müssen Sie dann das eigene Einkommen des jeweiligen Ehepartners abziehen. Der Betrag der übrig bleibt, beziffert den Unterhaltsbetrag.

Die Schwierigkeit der Berechnung liegt nicht in der Anwendung der obigen Formel, sondern in der Bestimmung der einzusetzenden Faktoren. So ist es oft nicht eindeutig, welches Einkommen einzusetzen ist. Eine Berücksichtigung der Schulden ist zu prüfen, ebenso wie einige andere Faktoren (z.B. Dienstwagen, Wohnen im eigenen Haus ect.). Dazu sollten Sie in Zweifelfällen einen Rechtsanwalt/-in hinzuziehen.

Gerne berechnen wir Ihnen den Trennungsunterhalt. Dazu sollten Sie sich mit uns per Mail oder telefonisch in Kontakt setzen. Wir werden dann die Daten erfassen und unter Benennung der Kosten der Berechnung, Ihnen den Unterhalt ausrechnen.

 

 

 

Rechtsanwältin Dr. Manuela Astfalck - Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt Markus Astfalck - Fachanwalt für Verwaltungsrecht & Fachanwalt für Agrarrecht


Güstrower Straße 1 in 17192 Waren (Müritz)

Tel. 03991 - 63 48 47 Fax 03991 - 74 76 69

 

 

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