Häufige Fragen:

Wie wird der Kindesunterhalt geregelt ?

Wie hoch ist der Trennungsunterhalt ?

Gibt es Nachehelichen Ehegattenunterhalt ?

 

 

 

Wie wird der Kindesunterhalt geregelt ?

Der Kindesunterhalt ist in der Regel an den Elternteil zu zahlen, in dessen Obhut sich die Kinder befinden. Der Elternteil, beim dem das Kind lebt, leistet seinen Beitrag durch die Betreuung.

Die Berechnung des Unterhaltsbetrages richtet sich in den meisten Fällen nach der sog. Düsseldorfer Tabelle. Dort ist anhand des Einkommens und des Alters des Kindes der zu zahlende Unterhaltsbetrag festgelegt.

Berechnung Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle mit Leitlinien

Bitte beachten Sie, dass es zwei Tabellen gibt. Einmal die Tabelle des Betrages ohne Berücksichtigung des Kindergeldes und – meistens am Ende der Ausführungen zu dieser Tabelle – die sog. Zahltabelle, dort ist das Kindergeld berücksichtigt.

Schwierigkeiten gibt es auch hier nicht in der Berechnung selbst, sondern bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit desjenigen der den Unterhalt zahlen soll. Oder aber, wenn ein sog. Mangelfall entsteht. Dann reicht das Einkommen nicht, um mehreren Kindern den Tabellenbetrag zu zahlen. Hier muss prozentual der Anteil eines jeden Kindes ermittelt werden.

Wir sind Ihnen auch bei der Klärung der Kindesunterhaltshöhe gerne behilflich.

 

 

 

Rechtsanwältin Dr. Manuela Astfalck - Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt Markus Astfalck - Fachanwalt für Verwaltungsrecht & Fachanwalt für Agrarrecht


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