Trennung vom Partner

Irgendwann stellt sich heraus, dass Sie mit Ihrem Partner so wie bisher nicht mehr weiterleben wollen oder können. Manchmal ist es auch der Partner, der sich trennen will.

Sobald Sie für sich oder als Eheleute gemeinsam feststellen, dass Sie getrennt leben, sollte dieser Trennungszeitpunkt festgehalten werden. Da – in den Regelfällen – erst nach Ablauf eines Trennungsjahres der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden kann, ist der Zeitpunkt der Trennung sehr wichtig. Er ist dem Gericht im Scheidungsantrag mitzuteilen.

Die zu lösenden Probleme, wie Unterhalt und Vermögensaufteilung, beginnen jedoch nicht erst mit Einreichung des Scheidungsantrages, sondern mit der Trennung. Zu diesem Zeitpunkt muss geklärt werden, ob ein Unterhaltsanspruch besteht, bei wem bleiben die Kinder, wie verhält es sich mit der gemeinsamen Wohnung und wie verhält es sich mit dem gemeinsamen Vermögen ect.. Häufig ist auch noch das Familienhaus im Spiel mit den Problemen, wer kann es behalten, was ist mit den Schulden ect..

Sie sehen alle diese Fragen sind bereits am Anfang der Trennung zu klären, da sich Ihr bisheriges Leben in den meisten Fällen verändern wird.

Wir empfehlen Ihnen, sich bereits am Anfang der Trennung mit einem Rechtsanwalt/-in in Verbindung zu setzen. Dieser verfasst in der Regel ein Schreiben, welches den Trennungszeitpunkt festhält und kann Sie bei der Lösung der anstehenden Probleme beraten. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann dann der Scheidungsantrag eingereicht werden.

Sollten Sie sich mit Ihrem Partner schon geeinigt haben oder aber nur die Einreichung der Scheidung wünschen, reicht die Zusendung des Scheidungsformulars und wir führen Ihre Scheidung durch.

 

 

Rechtsanwältin Dr. Manuela Astfalck - Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt Markus Astfalck - Fachanwalt für Verwaltungsrecht & Fachanwalt für Agrarrecht


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