Häufige Fragen:

Wie wird der Kindesunterhalt geregelt ?

Wie hoch ist der Trennungsunterhalt ?

Gibt es Nachehelichen Ehegattenunterhalt ?

 

 

 

Gibt es Nachehelichen Ehegattenunterhalt ?

Nach der Scheidung heißt es: Jeder wieder für sich selbst. Jedoch gibt es Ausnahmen, in denen die eheliche Solidarität nachwirkt und einen nachehelichen Unterhaltsanspruch begründet.

In Fällen, wie z.B. der Betreuung von Kindern bis 3 Jahren, Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit, kann ein Unterhaltsanspruch bestehen. Manchmal besteht auch ein sog. Aufstockungsunterhalt, der Unterhalt, der sich aus der Differenz der beiden Einkommen ergibt und häufig an den sog, ehebedingten Nachteilen bemessen wird.

Voraussetzung ist auch hier die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners und die Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers. Auch bei diesem Unterhaltsanspruch sind zahlreiche Faktoren, deren Höhe im Ermessen des Richters liegen.

Wie wollen Sie einen ehebedingten Nachteil benennen oder beziffern, wenn eine Ehefrau Ihre Ausbildung nicht beendet hat oder nicht konnte, weil Sie die Kinder erzogen hat ? Vielleicht war es im Rahmen der Familienplanung vereinbart, dass die Ehefrau der Kinder wegen nur halbtags arbeitet, während der Ehemann das wesentliche Familienvermögen erwirtschaftet hat. Hier können Nachteile entstanden sein, die im Rahmen der Prüfung eines Unterhaltsanspruches geklärt werden.

Allein dieses eine Beispiel zeigt, wie viel Ermessen und Angemessenheit in der Prüfung eines solchen Anspruches liegen kann. Die Komplexität dieser Ansprüche macht es nicht möglich, einen festen Unterhaltsbetrag für alle Fälle zu benennen. Auch hier sollte im Streitfall, ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung eines nachehelichen Unterhaltsanspruches. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch.

 

 

 

 

Rechtsanwältin Dr. Manuela Astfalck - Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt Markus Astfalck - Fachanwalt für Verwaltungsrecht & Fachanwalt für Agrarrecht


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