Häufige Fragen:

Wie wird der Kindesunterhalt geregelt ?

Wie hoch ist der Trennungsunterhalt ?

Gibt es Nachehelichen Ehegattenunterhalt ?

 

 

 

Fragen zum Unterhalt

Die Klärung eines Unterhaltsanspruches entweder für die Kinder oder den Ehepartner ist eines der zentralen Themen des Familienrechtes.

Jeder Fall ist anders und bedarf daher der genauen anwaltlichen Überprüfung, immer vorausgesetzt, Sie einigen sich nicht selbst mit Ihrem Ehepartner.

Unterhaltsrecht ist häufig Richterrecht und durchzogen von Ermessenserwägungen und Angemessenheitsprüfungen. Sehr viele unterschiedliche Aspekte sind bei der Berechnung und der Prüfung eines Unterhaltsanspruches zu berücksichtigen, die sich auch schnell mit der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG) oder der höchsten Gerichte des Landes ändern können. Unterhaltsrecht richtet sich auch nach den Regionen, in denen Sie wohnen. Lebensumstände, berufliche Qualifikation spielen ebenso eine Rolle, wie die Überprüfung der ehelichen Lebensumstände, um ggf. sog. Ehelichen Nachteile für einen Partner feststellen zu können, die sich in einem Unterhaltsanspruch wiederspiegeln können.

Alle diese oben genannten Erwägungen führen dazu, dass nicht pauschal die Höhe eines Unterhaltsanspruches errechnet werden kann. Jeder Fall hat seine Besonderheiten.

Wir können Ihnen anhand der Richt- und Leitlinien eine Berechnung erstellen. Wir bitten Sie uns dazu telefonisch oder per Mail zu kontaktieren, da wir einige Einzelheiten Ihres ganz persönlichen Falles hinterfragen müssen. Sollten Sie das nicht wünschen, sondern nur eine Pauschale Berechnung haben wollen, können wir Ihnen diese auch erstellen

 

 

Rechtsanwältin Dr. Manuela Astfalck - Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt Markus Astfalck - Fachanwalt für Verwaltungsrecht & Fachanwalt für Agrarrecht


Güstrower Straße 1 in 17192 Waren (Müritz)

Tel. 03991 - 63 48 47 Fax 03991 - 74 76 69

 

 

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