Häufige Fragen:

Wie gestaltet sich die Elterliche Sorge ?

Wie wird das Umgangsrecht geregelt ?

Wer entscheidet zum Recht der Aufenthaltsbestimmung ?

 

 

 

Umgangsrecht nach der Scheidung

Da Kinder im Rahmen der Trennung und Scheidung meistens überwiegend bei einem Elternteil wohnen, erhält der andere Elternteil das Recht sein Kind an bestimmten Terminen zu sich zu nehmen.

Diese Umgangsregelung ist von Fall zu Fall unterschiedlich und orientiert sich an den Belangen des Kindes und der Eltern. Grundsätzlich kann alles vereinbart werden, sofern es nicht dem Kindeswohl zuwider ist.

Auch in diesem Punkt gibt es immer wieder Streit. Jeder möchte in der Regel sein Kind so häufig wie möglich bei sich haben.

Wir empfehlen Ihnen zunächst im Gespräch mit Ihrem Ehepartner eine Umgangsrechtsvereinbarung zu treffen. Halten Sie schriftlich die Modalitäten und die Termine so genau wie möglich fest.

Muster einer Umgangsrechtsvereinbarung

Wir geben Ihnen als Orientierungshilfe gern ein Muster einer Umgangsrechtsvereinbarung.

Sollte eine Einigung nicht möglich sein, so hilft nur eine gerichtliche Durchsetzung. Auch hier stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

 

 

 

 

Rechtsanwältin Dr. Manuela Astfalck - Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt Markus Astfalck - Fachanwalt für Verwaltungsrecht & Fachanwalt für Agrarrecht


Güstrower Straße 1 in 17192 Waren (Müritz)

Tel. 03991 - 63 48 47 Fax 03991 - 74 76 69

 

 

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