Häufige Fragen:

Wie gestaltet sich die Elterliche Sorge ?

Wie wird das Umgangsrecht geregelt ?

Wer entscheidet zum Recht der Aufenthaltsbestimmung ?

 

 

 

Elterliche Sorge nach der Scheidung

Mit der Heirat haben Sie für ihre gemeinsamen Kinder in der Regel auch das gemeinsame Sorgerecht mit ihrem Partner zusammen. Das bedeutet, dass Sie zusammen alle Angelegenheiten des Kindes klären.

Mit der Trennung und Scheidung ändert sich zunächst an diesem Aspekt nichts. Sie bleiben Eltern! Sie können auch nach der Scheidung gemeinsam weiterhin die Belange des Kindes verantwortungsvoll regeln.

Sofern also kein entsprechender Antrag beim Gericht vorliegt, bleibt es mit Ausspruch der Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht.

Sollte das Gericht oder aber einer der Ehepartner jedoch den Eindruck haben, das es nicht mehr möglich, gemeinsam zu Wohle des Kindes zu handeln, kann ein Antrag auf Entzug des Sorgerechts bei einem Elternteil gestellt werden. Hier recht es jedoch nicht nur, dass sich die Eltern häufig streiten, sondern eine Kindeswohlgefährdung muss hinzutreten oder aber aus Sicht des Gerichtes ist es gar nicht möglich (z.B. weit entfernte Wohnorte, Wohnort im Ausland) das Sorgerecht gemeinsam auszuüben.

Es wird von Ihnen als Eltern verlangt, dass Sie zum Wohle des Kindes bereit sind, ihre persönlichen Differenzen mit dem Partner hinten an zu stellen. Dies ist im Rahmen einer Scheidung häufig das Schwierigste.
Trotzdem gibt es Fälle, in denen die Ausübung der gemeinsamen Sorge auf den Prüfstand gestellt werden sollte.

Wir helfen Ihnen gerne auch in diesen Angelegenheiten.

 

 

 

Rechtsanwältin Dr. Manuela Astfalck - Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt Markus Astfalck - Fachanwalt für Verwaltungsrecht & Fachanwalt für Agrarrecht


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