Häufige Fragen:

Wie gestaltet sich die Elterliche Sorge ?

Wie wird das Umgangsrecht geregelt ?

Wer entscheidet zum Recht der Aufenthaltsbestimmung ?

 

 

 

Aufenthaltsbestimmungsrecht nach der Scheidung

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Bestandteil der elterlichen Sorge und bestimmt, wer die alltäglichen und gewohnheitsmäßigen Angelegenheiten des Kindes im Alltag regeln darf.
Üblicherweise ist dies der Elternteil, bei dem das Kind lebt und in dessen Obhut es sich befindet.

Sind die Eltern sich nach der Trennung und Scheidung einig, wo das Kind seinen ständigen Aufenthalt hat, ergibt sich meistens auch zwangsläufig, ohne gerichtliche Einigung, dass der Elternteil, beim dem das Kind lebt, die alltäglichen Belange entscheidet und bestimmt. Beide sind jedoch formal juristisch immer noch Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechtes und üben das gemeinsame Sorgerecht aus.

Gibt es Streit über den Wohnort des Kindes, kann ein entsprechender Antrag an das Familiengericht gestellt werden. Dort wird dann nach Abwägung aller Umstände und nicht selten nach Anhörung auch des Kindes eine Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht getroffen. Beiden Elternteile bleibt das gemeinsame Sorgerecht, bis auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches dann bei einem Elternteil liegt.

Selbst wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht an ein Elternteil übertragen worden ist, bestimmen beide Elternteile dann immer noch gemeinsam über die wesentlichen und entscheidenden Angelegenheiten (wie z.B. Schulbesuch, Auslandsaufenthalten, Operationen ect) des Kindes. Erst wenn dies nicht mehr möglich ist, kommt der Entzug des Sorgerecht bei einem Elternteil in Betracht und damit die Ausübung des Sorgerechtes nur noch durch ein Elternteil.

 

 

Rechtsanwältin Dr. Manuela Astfalck - Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt Markus Astfalck - Fachanwalt für Verwaltungsrecht & Fachanwalt für Agrarrecht


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